AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen Nico Engels („MiNT“), Gogrevestr. 19, 40223 Düsseldorf („Auftragnehmer“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB („Auftraggeber“).

(2) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(3) Individuelle Vereinbarungen, Angebote und Leistungsbeschreibungen gehen diesen AGB vor.

2. Vertragsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen strategische Beratung, Entwicklung von Marketing- und Kommunikationsstrategien, Entwicklung ganzheitlicher Marketing- und Kommunikationskonzepte, Werbung und Kampagnenplanung, Erfolgsmessung und Performance-Analyse, Markt- und Trendforschung, Datenanalyse sowie Erstellung, Konzeption, Gestaltung und Aufbereitung von Präsentationen für interne und externe Unternehmenszwecke.

(2) Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen sind das jeweilige Angebot, die Leistungsbeschreibung oder die individuelle Vereinbarung.

(3) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, schuldet der Auftragnehmer keinen konkreten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmten Umsätze, Leads, Marktanteile, Geschäftsabschlüsse, Kampagnenergebnisse oder sonstigen wirtschaftlichen Kennzahlen.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen verantwortlich.

(3) Verzögerungen, Mehraufwand oder zusätzliche Kosten, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

(4) Vereinbarte Fristen verlängern sich angemessen, soweit Verzögerungen auf Umständen beruhen, die der Auftraggeber zu vertreten hat.

4. Freigaben und Abnahmen

(1) Übermittelte Konzepte, Strategien, Präsentationen, Analysen, Entwürfe, Kampagnenvorschläge, Texte, Reports oder sonstige Arbeitsergebnisse sind vom Auftraggeber unverzüglich zu prüfen.

(2) Erfolgt innerhalb von 7 Kalendertagen nach Übermittlung keine schriftliche Mängelanzeige, gelten die Leistungen als freigegeben beziehungsweise abgenommen.

(3) Nach Freigabe gewünschte Änderungen stellen zusätzliche Leistungen dar und werden gesondert vergütet.

5. Änderungswünsche und Zusatzleistungen

(1) Leistungen, die nicht ausdrücklich im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind, gelten als Zusatzleistungen.

(2) Änderungs- und Erweiterungswünsche können zu Anpassungen von Vergütung, Leistungsumfang und Zeitplan führen.

(3) Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber vor Durchführung wesentlicher Zusatzleistungen hierauf hinweisen.

6. Korrekturen und Feedbackschleifen

(1) Sofern nicht anders vereinbart, sind pro Leistungsgegenstand bis zu zwei Korrekturschleifen enthalten.

(2) Eine Korrekturschleife umfasst die gebündelte Rückmeldung des Auftraggebers zu einem übermittelten Arbeitsergebnis.

(3) Weitere Korrekturschleifen oder nach Freigabe gewünschte Änderungen gelten als Zusatzleistungen.

(4) Wesentliche Änderungen der Aufgabenstellung, Zielsetzung oder strategischen Ausrichtung gelten nicht als Korrektur, sondern als neuer beziehungsweise erweiterter Auftrag.

7. Einsatz Dritter

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer, freie Mitarbeiter oder externe Dienstleister einzusetzen.

8. Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Vergütungen.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Vorschüsse, Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen zu verlangen.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Forderungen auszusetzen.

(5) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

9. Laufende Beratungsleistungen und Leistungskontingente

(1) Sofern eine laufende Beratung, ein Retainer oder ein monatliches Leistungskontingent vereinbart wurde, dient die vereinbarte Vergütung der Reservierung entsprechender Kapazitäten des Auftragnehmers.

(2) Nicht abgerufene Leistungen innerhalb eines vereinbarten Abrechnungszeitraums verfallen mit dessen Ablauf, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

(3) Eine Übertragung nicht genutzter Stunden oder Leistungskontingente auf spätere Zeiträume erfolgt nicht.

(4) Der Vergütungsanspruch bleibt unabhängig davon bestehen, ob der Auftraggeber die reservierten Leistungen vollständig in Anspruch nimmt.

10. Nutzungsrechte

(1) Sämtliche Konzepte, Strategien, Analysen, Präsentationen, Texte, Designs, Kampagnenvorschläge, Reports und sonstige Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum beziehungsweise geistiges Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.

(3) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.

(4) Eine Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers.

11. Konzepte, Pitches und Vorleistungen

(1) Sämtliche im Rahmen von Angebots-, Pitch-, Workshop-, Strategie- oder Konzeptionsphasen vorgestellten Ideen, Konzepte, Analysen, Strategien, Texte, Präsentationen oder sonstigen Leistungen bleiben Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung dürfen diese Leistungen weder ganz noch teilweise genutzt, umgesetzt, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

(3) Erfolgt eine Nutzung ohne entsprechende Beauftragung, ist eine angemessene Vergütung zu zahlen, die mindestens der hierfür angebotenen Vergütung entspricht.

12. Referenznennung

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Name, Unternehmenskennzeichen sowie eine allgemeine Beschreibung des Projekts zu Referenzzwecken auf seiner Website, in Präsentationen und sonstigen Marketingunterlagen zu verwenden.

(2) Vertrauliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse und nicht öffentlich bekannte Inhalte werden hierbei nicht offengelegt.

(3) Der Auftraggeber kann der Referenznennung aus berechtigtem Interesse schriftlich widersprechen.

13. Gewährleistung

(1) Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis, schriftlich anzuzeigen.

(2) Der Auftragnehmer erhält zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung.

(3) Bei kreativen, strategischen oder konzeptionellen Leistungen stellen subjektive Geschmacksfragen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarten Anforderungen eingehalten wurden.

14. Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, ausgebliebene wirtschaftliche Erfolge, Marktchancen oder Reputationsschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Die Haftung des Auftragnehmers ist je Schadensfall auf die im jeweiligen Auftrag vereinbarte Nettovergütung begrenzt.

15. Rechtliche Prüfung

(1) Der Auftragnehmer erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung im Sinne gesetzlich reglementierter Beratungsleistungen.

(2) Die rechtliche Prüfung von Werbeaussagen, Marketingmaßnahmen, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Datenschutzrecht oder sonstigen rechtlichen Anforderungen obliegt dem Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

16. Plattformen und Drittanbieter

(1) Der Auftragnehmer hat keinen Einfluss auf Entscheidungen von Plattformen oder Drittanbietern wie Google, LinkedIn, Meta, YouTube, TikTok oder vergleichbaren Diensten.

(2) Sperrungen, Reichweitenbeschränkungen, Ablehnungen von Anzeigen, Änderungen von Algorithmen, Richtlinien oder Nutzungsbedingungen begründen keine Haftung des Auftragnehmers.

17. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und ausschließlich zur Durchführung des Vertrags zu verwenden.

18. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Düsseldorf, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.